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Benutzerordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Medienzentrums des Landkreises Gotha
(Fassung vom 30.06.2016)


1. Grundsätze

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Medienzentrums des Landkreises Gotha regeln die Benutzungsbedingungen von Medien und Geräten innerhalb sowie außerhalb des Medienzentrums durch die unter Ziffer 2. zugelassenen Benutzer.
1.2 Die Benutzungsbedingungen werden durch Aushang im Medienzentrum bekannt gemacht.
1.3 Zwischen den Benutzern des Medienzentrums und dem Landkreis Gotha wird ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis begründet.


2. Benutzungsberechtigung

2.1 Das Medienzentrum kann für Bildungszwecke von Lehrkräften und Schülern der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha genutzt werden.

2.2 Des Weiteren kann das Medienzentrum für Bildungszwecke von Lehrkräften und Schülern der Schulen, Bildungseinrichtungen, anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit Sitz im Landkreis Gotha benutzt werden. Die Benutzungsberechtigung regelt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, welcher zwischen dem Landkreis Gotha und dem Träger der Einrichtung abgeschlossen wird.

2.3 Ebenfalls zur Benutzung des Medienzentrums zugelassen sind eingetragene Vereine, Stiftungen, Kirchen und natürliche Personen mit Wohnsitz im Landkreisgebiet Gotha, die sich mit kulturellen Aufgaben befassen. Zulassungsvoraussetzungen für diesen Personenkreis ist die Genehmigung des Amtes für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landratsamtes Gotha.

2.4 Voraussetzungen für die Benutzung des Medienzentrums sind die Anerkennung der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Medienzentrums des Landkreises Gotha" durch den Benutzer. Die Anerkennung erfolgt durch die Inanspruchnahme des Medienzentrums.

2.5 Zum Abruf von Online-Medien des Medienzentrums sind Schüler laut "Nutzerordnung zum Onlineverleih des Landratsamtes Gotha / Medienzentrum" nicht berechtigt.


3. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden vom Medienzentrum durch Aushang bekannt gegeben.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Nutzung von angebotenen Medien und Geräten innerhalb des Medienzentrums sowie die Ausleihe von Medien und Geräten an Lehrer und Schüler von Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gotha (siehe Ziffer 2.1) sowie Lehrer und Schüler deren Schulträger auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung das Medienzentrum für schulische Zwecke nutzen (siehe Ziffer 2.2), ist die Benutzung des Medienzentrums kostenfrei. Schüler haben sich bei der Benutzung des Medienzentrums mit ihrem Schülerausweis zu legitimieren.

4.2 Für die nach Ziffer 2.3 zugelassenen Benutzer des Medienzentrums werden die jeweils gültigen Entgelte des Medienzentrums des Landkreises Gotha berechnet. Die Nutzung der Online-Medien ist darin generell nicht enthalten.

4.3 Das Entgelt für die Benutzungsberechtigten nach Ziffer 2.3 ist nach Rechnungslegung (Quittung) durch das Medienzentrum grundsätzlich im Medienzentrum durch Bareinzahlung zu entrichten.


5. Allgemeine Benutzungspflichten

5.1 Die vom Medienzentrum angebotenen Medien (Bild- und Tonträger wie z. B. CD-Rom, DVD, Folien, Online-Medien, Printmedien / Bücher, Videokassetten) und alle Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte sind sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung zu bewahren.

5.2 Die Benutzer sind verpflichtet, bei der Entgegennahme einer Medien- bzw. Geräteeinheit diese auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und festgestellte Schäden bzw. das Fehlen von Beilagen und Zubehör den Mitarbeitern des Medienzentrums mitzuteilen. Es ist ihnen untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder im eigenen Auftrag beheben zu lassen. Erfolgt beim Abruf von Online-Medien eine Fehlermeldung, ist das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur und das Medienzentrum unmittelbar zu informieren.

5.3 Die Benutzer sind verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung einer ihnen ausgehändigten Medien- bzw. Geräteeinheit unverzüglich dem Medienzentrum mitzuteilen.

5.4 Bei urheberrechtlich geschützten Medieneinheiten obliegt die Beachtung der urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen den Benutzern.

5.5 Die Benutzer sind verpflichtet, den Weisungen der Mitarbeiter des Medienzentrums zur Einhaltung der Benutzungsbedingungen Folge zu leisten.

5.6 Der Mitarbeiter des Medienzentrums kann die Benutzer auffordern, den Personalausweis bzw. Schülerausweis vorzuzeigen.


6. Haftung

6.1 Der Landkreis Gotha haftet nicht für die Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen des Medienzentrums entstanden sind.

6.2 Der Landkreis Gotha haftet des Weiteren nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Software des Medienzentrums an Daten, Dateien, Programmen und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt entsprechend für Schäden an Geräten der Benutzer, die durch die Handhabung von Medien des Medienzentrums entstehen.

6.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffern 5.1 und 5.2 gelten nur für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.


7. Datenverarbeitung

7.1 Im Medienzentrum des Landkreises Gotha werden von den Benutzern folgende personengebundene Daten erhoben: Name, Postanschrift, Träger / Einrichtung, E-Mail-Adresse des Trägers / der Einrichtung; bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten der Erziehungsberechtigten.

7.2 Die Erhebung und Verarbeitung von personengebundenen Daten im Medienzentrum des Landkreises Gotha erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

7.3 Die Mitarbeiter des Medienzentrums erteilen den Benutzern weder Auskünfte darüber, wer Medien entliehen hat, noch sonstige Auskünfte über andere Benutzer.


8. Präsenznutzung des Medienzentrums

8.1 Für die Nutzung des Medienzentrums durch Arbeitsgruppen der Benutzungsberechtigten ist diese durch die jeweiligen Benutzungsberechtigten, den Mitarbeitern des Medienzentrums anzumelden. Bei Notwendigkeit sind Terminvereinbarungen zu treffen.

8.2 Die Benutzer haben sich innerhalb des Medienzentrums so zu verhalten, dass der ordnungsgemäße Arbeitsablauf nicht gestört wird.


9. Ausleihbedingungen

9.1 Die Möglichkeiten der Ausleihe bestehen ausschließlich für die diesbezüglich gesondert gekennzeichneten Medien und Geräte. Medien, die nur im Medienzentrum benutzt werden dürfen (Präsenzbestände), sind von der Ausleihe ausgeschlossen.

9.2 Vor der ersten Ausleihe werden die Daten des Benutzers nach Ziffer 7.1 erhoben und elektronisch erfasst. Zur Überprüfung können die Mitarbeiter des Medienzentrums die Vorlage des Personalausweises bzw. Passes oder des Schülerausweises des Benutzers verlangen. Die Nutzung der Online-Medien erfolgt nach Anmeldung des Benutzers über die Homepage des Medienzentrums Gotha mittels Nutzerkennung. Nutzerkennungen werden durch das Medienzentrum des Landratsamtes Gotha vergeben und verwaltet.

9.3 Das Medienzentrum bietet Ausleihe von Medien und Geräten vor Ort und einen Online-Abruf (Online-"Verleih") von digitalen Medien an. Die Mitarbeiter des Medienzentrums sind berechtigt, die Anzahl der von einem Benutzer gleichzeitig vor Ort entliehenen Medien und Geräte zu beschränken.

9.4 Ein Kopieren der entliehenen Medien ist in jedem Fall, auch auszugsweise, untersagt. Diese Regelung trifft nicht für gesondert gekennzeichnete Kopiervorlagen zu.

9.5 Die Weitergabe entliehener Medien- und Geräteeinheiten an Dritte ist nicht gestattet. Es haftet in jedem Fall der Benutzer, auf deren oder dessen Namen die Medieneinheiten ausgeliehen wurden.

9.6 Entliehene Medien dürfen nur mit handelsüblichen Geräten unter Beachtung der von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen Voraussetzungen abgespielt bzw. benutzt werden.


10. Leihfrist

10.1 Die Leihfrist für vor Ort entliehene Medien und Geräte aus dem Medienzentrum beträgt 14 Kalendertage. Der Online-Abruf von Medien ist jeder Zeit möglich.

10.2 Bei jeder Ausleihe vor Ort werden die Benutzer auf den Rückgabetermin hingewiesen.

10.3 Aus dienstlichen Gründen können die Mitarbeiter des Medienzentrums vor Ort verliehene Medien- und Geräteeinheiten jederzeit zurückfordern.


11. Verlängerung der Leihfrist

11.1 Die Leihfrist für vor Ort entliehene Medien und Geräte kann auf Antrag um 14 Kalendertage verlängert werden, falls die Medien- oder Geräteeinheit nicht durch andere Benutzer vorgemerkt wurde.

11.2 Der Verlängerungsantrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass die Medien- bzw. Geräteeinheit spätestens mit Ablauf der Leihfrist zurückgegeben werden kann, wenn das Medienzentrum den Verlängerungsantrag abgelehnt hat. Die Entscheidung über die Verlängerung der Leihfrist wird den Benutzern mitgeteilt. Die Verpflichtung zur Rückgabe gemäß Ziffer 12.1 besteht auch dann, wenn die Mitteilung bis zum Ablauf der Leihfrist nicht erfolgt ist.

11.3 Medien- und Geräteeinheiten, deren Leihfrist verlängert wurde, können im Falle einer Vormerkung jederzeit zurückgefordert werden. Sie sind dann spätestens an dem im Benachrichtigungsschreiben genannten Datum zurückzugeben.


12. Rückgabe

12.1 Spätestens mit Ablauf der Leihfrist von vor Ort entliehenen Medien und Geräten haben die Benutzer die entliehenen Medien und Geräteeinheiten unaufgefordert an das Medienzentrum zurückzugeben.

12.2 Bei der Rückgabe entliehener Medien- und Geräteeinheiten erhalten die Benutzer auf Wunsch eine Rückgabequittung.


13. Vormerkung

13.1 Eine vor Ort verliehene Medien- und Geräteeinheit kann von verschiedenen Benutzern jeweils einmal vorgemerkt werden.Die Vormerkung einer Medieneinheit durch den Benutzer ist nicht statthaft.

13.2 Die Bereitstellung einer vorgemerkten Medien- und Geräteeinheit wird mit Ablauf der genannten Abholfrist aufgehoben.


14. Leihfrist, Leihfristüberschreitung, Ersatzpflicht und Datenspeicherung 

14.1 Für vor Ort ausgeliehene Medien- und Geräteeinheiten, bei denen die Leihfrist überschritten wurde, ist ein Entgelt nach Maßgabe der Entgeltordnung zu entrichten. Das Entgelt ist ab dem 1. Kalendertag der Überschreitung der Leihfrist (nächster Öffnungstag) bis zu einer Höchstdauer von 60 Kalendertagen zu zahlen. Einer besonderen Aufforderung zur Rückgabe bedarf es nicht.

14.2 Nach Ablauf der Höchstdauer kann auf Kosten der Benutzer die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplars bzw. Ersatzgerätes vorgenommen werden.

14.3 Für verlorengegangene Medien- oder Geräteeinheiten ist von den Benutzern unverzüglich ein gleichwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen. Bis zur Mitteilung des Verlustes bleibt Ziffer 14.1 unberührt. Erfolgt die Ersatzbeschaffung nicht, übernimmt das Medienzentrum auf Kosten der Benutzer die Ersatzbeschaffung. Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, ist Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Während der Benutzung haftet der Benutzer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche richten sich nach dem BGB.

14.4 Die Ziffern 14.2 und 14.3 gelten entsprechend, wenn eine Medien- oder Geräteeinheit oder Teile derselben unberechtigt aus dem Medienzentrum entfernt werden.

14.5 Die Datenspeicherung von Online-Medien des Medienzentrums des Landratsamtes Gotha ist aus lizenz- und urheberrechtlichen Bestimmungen generell untersagt. Alle in den AGB verwendeten Personenbezeichnungen gelten sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form.